Ausschreibung KHK-Stiftungspreis 2011

Die Krankenhaus-Hygiene-Kongress-Stiftung (KHK-Stiftung) vergibt einen Preis für innovative wissenschaftliche Veröffentlichungen, Dissertationen oder Arbeiten, die den Hygienestandard verbessern. Dies können Verbesserungen in den Arbeits- und Funktionsabläufen, bei operativen Eingriffen, in der Diagnostik, Therapie, Pflege und Betreuung, aber auch bei architektonischen und ingenieurmäßigen Planungen und Ausführungen sein, die 2009 oder 2010 veröffentlicht wurden.

Der Preis von 3.000 € wird beim Bundeskongress des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (12.-14. Mai 2011) in Trier verliehen. Der Preis kann geteilt werden. Die eingereichten Arbeiten werden durch eine Preisjury beurteilt. Bewerbung an den Vorsitzenden der KHK-Stiftung Dr. med. Klaus Walter, Gesundheitsdezernent im Landratsamt Ostalbkreis, Julius-Bausch-Str. 12, 73430 Aalen, e-Mail: klaus.walter@ostalbkreis.de, Einsendeschluss ist der 15.12.2010. Weitere Infos unter www.khk-stiftung.org.

Weitere Informationen zum Preis:

Die Ausschreibung des KHK-Stiftungspreises ist öffentlich und erfolgt in wissenschaftlichen Zeitschriften mit Hygienerelevanz. Der Preis wird im Rahmen des Bundeskongresses des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der vom 12.- 14. Mai 2011 in Trier stattfindet, vom Vorstand der KHK-Stiftung verliehen. Nach der Preisverleihung wird der Preisträger mit dem Titel seiner preisgekrönten Arbeit in einer wissenschaftlichen Zeitschrift bekannt gegeben.

Der Stiftungspreis 2011 ist mit einem Geldbetrag von 3.000,-- Euro versehen und kann bei gleichwertigen Arbeiten geteilt werden. Die Bewerbung um den KHK-Stiftungspreis erfolgt durch Einreichung einer Dissertation, Diplomarbeit oder einer sonstigen Veröffentlichung, die aus den Jahren 2009 oder 2010 stammt. Es können auch noch nicht veröffentlichte Arbeit aus allen Fachdisziplinen zur Hygiene in Gesundheitseinrichtungen, aus dem In- und Ausland, ohne Berücksichtigung des jeweiligen Berufsstandes des Bewerbers eingereicht werden.

Von jedem Bewerber kann nur eine Arbeit eingereicht werden; wiederholte Einreichung der gleichen Arbeit ist nicht möglich. Druckfertige Arbeiten sind in dreifacher Ausfertigung und elektronisch (als Mail oder PDF-Datei), bereits veröffentlichte Arbeiten ebenfalls bitte in dreifacher Ausfertigung und ebenfalls elektronisch, in deutschem Text mit englischem Summary, bzw. bei englischem Text mit deutscher Zusammenfassung einzureichen.

Zur Beurteilung der fristgemäß eingegangenen Arbeiten ist eine Fach-Preisjury der KHK-Stiftung berufen. Gegen die unanfechtbaren Entscheidungen der Jury zur Bewertung der Arbeiten, zur Auswahl des Preisträgers und zur Preisverleihung können keine Einwände erhoben werden; auch der Rechtsweg ist insoweit ausgeschlossen.

Einsendeschluss ist der 15.12.2010

Informationen zur KHK-Stiftung:

Die Stiftungsorganisation - Stiftungsgeschäft, Stiftungsaufsicht und Finanzamt

Mit Stiftungsgeschäft vom 17.11.1999 errichtete Herr Prof. Dr. Karl Heinz Knoll, Lich, die gemeinnützige "Prof. Dr. Karl Heinz Knoll Krankenhaus-Hygiene-Kongress-Stiftung" mit Sitz in Marburg.

Das Regierungspräsidium Gießen hat die Stiftung am 27.12.1999 genehmigt. Sie ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Stiftungsaufsicht wird durch das Regierungspräsidium Gießen ausgeübt.

Das Finanzamt Gießen hat die Stiftung als gemeinnützig anerkannt und sie von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Die Stiftung ist berechtigt, für steuerliche Zwecke Spendenbestätigungen auszustellen.

Stiftungsorgane

Organe der Stiftung sind der Vorstand, der Beirat und die Preis-Jury. Der Vorstand verwaltet die Stiftung und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Er besteht aus höchstens fünf natürlichen Personen, deren Amtszeit unbefristet ist. Der Beirat hat den Vorstand zu beraten. Die Preisjury entscheidet über die Vergabe des Stiftungspreises. Mitglieder der Preis-Jury sind die Mitglieder des Beirates sowie die Vorstandsmitglieder mit medizinischer Ausbildung.

Alle Organmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Ihnen dürfen keine Vermögensvorteile aus Mitteln der Stiftung zugewendet werden. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen angemessenen Auslagen und Aufwendungen.

Weitere Infos unter www.khk-stiftung.org