Diskussion über Mängel in der Krankenhaushygiene - BVÖGD fordert Konsequenzen

Nach den tragischen Todesfällen von drei Säuglingen in der Uni-Klinik Mainz fordert der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitswesens (BVÖGD) dringend Konsequenzen zur Verbesserung der Hygienemaßnahmen in den deutschen Krankenhäusern.

Regelungen und gesetzliche Vorschriften zur Krankenhaushygiene finden sich vor allem im Bundes-Infektionsschutzgesetz und den Richtlinien des Robert Koch-Institutes. Ein Teil der Bundesländer hat klare gesetzliche Regelungen über die Zuständigkeiten für die Krankenhaushygiene, die nicht nur in speziellen Gesetzen (Verordnungen zur Krankenhaushygiene) festgelegt sind. Auch in den Landesgesetzen über den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist die Hygieneüberwachung von Krankenhäusern und Arztpraxen verbindlich geregelt und wird von den Gesundheitsämtern fachlich kompetent und regelmäßig durchgeführt.

Die Umsetzung der Regelungen scheitert allerdings vielerorts an der mangelnden Verbindlichkeit. Zwar sind die Gesundheitsämter bundesweit für die Überwachung von Nosokomialen Infektionen (im Krankenhaus erworbene Infektionen) und die Einhaltung der Hygienepläne in den Krankenhäusern zuständig, aber bislang sind keine Sanktionen bei Verstößen und mangelnder Hygiene vorgesehen. Der den Gesundheitsämtern vorgeschriebene gesetzliche Auftrag beschränkt sich auf eine Beratungstätigkeit im Sinne der Stärkung der Eigenverantwortung. Darauf wies die Vorsitzende des BVÖGD, Dr. Ute Teichert-Barthel, heute, am 26. August 2010, hin.

"Nicht nur in den Kliniken muss qualifiziertes und zusätzliches Hygienepersonal eingestellt werden, auch die Gesundheitsämter sollten personell verstärkt werden, um ihre Aufgaben in der Hygieneüberwachung erfüllen zu können", so Teichert-Barthel.

Der BVÖGD begrüßt ausdrücklich die jetzt breit geführte Diskussion zwischen Bund und Ländern über die notwendigen Verbesserungen der Krankenhaushygiene. Teichert-Barthel: "Wir werden uns mit der spezifischen Expertise und Erfahrungen der Gesundheitsämter vor Ort aktiv in diesen Diskussionsprozess einbringen".