Anschreiben an die VKA
Demonstration der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst

Ein nicht verzichtbarer Teil der gesellschaftlichen Daseinsfürsorge ist der Öffentliche Gesundheitsdienst. Um dessen Aufgaben fachlich qualifiziert durchführen zu können, bedarf es gut ausgebildeter Fachärztinnen und Fachärzte. Diese erste Weiterbildung erfolgt in der Klinik. Hinzu kommt dann in der Regel noch die zweite Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen. Während dieser Weiterbildungszeit werden auf das fachärztliche Wissen aufbauend die Inhalte für die besonderen Anforderungen vermittelt.
 
Nur einige Schwerpunkte seien hier genannt: Öffentliche Gesundheitssicherung, Europäische Gesundheitssysteme, Recht und Verwaltung. Management im öffentlichen Gesundheitswesen, Qualitätsmanagement und Organisationsentwicklung. Epidemiologie, Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsplanung. Gesundheitsförderung und Prävention. Lebensphasenbezogene, zielgruppen– und problemlagenspezifische Gesundheitshilfen. Hygiene öffentlicher Einrichtungen, Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umweltmedizin, Gefahren - und Risikomanagement. Medizinische Gutachten, Gerichtsmedizin, gerichtliche Psychiatrie.
 
Nicht nur vergleichbares fachärztliches Wissen wie in der Klinik ist für diese Aufgabe erforderlich, sondern ein weit darüber hinausgehendes zweites zusätzliches fachärztliches Wissen.
 
Im BAT wurde die Gleichheit der Vergütung einzelner Arztgruppen nicht in Frage gestellt.
 
Die Konkurrenzfähigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit einer Beschäftigung in der Klinik, kann wieder hergestellt werden durch Erweiterung des Geltungsbereichs im TVöD – BTK.

Nur so kann sichergestellt werden, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst seine hochspezialisierten Aufgaben auch zukünftig mit der erforderlichen Qualität im notwendigen Umfang wahrnehmen kann.

Wir wünschen uns, dass die Belange der Ärztinnen und Ärzte im ÖGD in künftigen Tarifverträgen besser als heute geregelt werden.