Ein nicht verzichtbarer Teil der gesellschaftlichen Daseinsfürsorge
ist der Öffentliche Gesundheitsdienst. Um dessen Aufgaben fachlich
qualifiziert durchführen zu können, bedarf es gut ausgebildeter
Fachärztinnen und Fachärzte. Diese erste Weiterbildung erfolgt in der
Klinik. Hinzu kommt dann in der Regel noch die zweite Weiterbildung zum
Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen. Während dieser
Weiterbildungszeit werden auf das fachärztliche Wissen aufbauend die Inhalte
für die besonderen Anforderungen vermittelt.
Nur einige
Schwerpunkte seien hier genannt: Öffentliche Gesundheitssicherung,
Europäische Gesundheitssysteme, Recht und Verwaltung. Management im
öffentlichen Gesundheitswesen, Qualitätsmanagement und
Organisationsentwicklung. Epidemiologie, Gesundheitsberichterstattung und
Gesundheitsplanung. Gesundheitsförderung und Prävention.
Lebensphasenbezogene, zielgruppen– und problemlagenspezifische
Gesundheitshilfen. Hygiene öffentlicher Einrichtungen, Infektionsschutz,
umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umweltmedizin, Gefahren - und
Risikomanagement. Medizinische Gutachten, Gerichtsmedizin, gerichtliche
Psychiatrie.
Nicht nur vergleichbares fachärztliches Wissen wie in
der Klinik ist für diese Aufgabe erforderlich, sondern ein weit darüber
hinausgehendes zweites zusätzliches fachärztliches Wissen.
Im BAT
wurde die Gleichheit der Vergütung einzelner Arztgruppen nicht in Frage
gestellt.
Die Konkurrenzfähigkeit des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes mit einer Beschäftigung in der Klinik, kann wieder
hergestellt werden durch Erweiterung des Geltungsbereichs im TVöD – BTK.
Nur so kann sichergestellt werden, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst seine hochspezialisierten Aufgaben auch zukünftig mit der erforderlichen Qualität im notwendigen Umfang wahrnehmen kann.
Wir wünschen uns, dass die Belange der Ärztinnen und Ärzte im ÖGD in künftigen Tarifverträgen besser als heute geregelt werden.